Beweissicherung - technische Gutachten

Im Auftrag von Gerichten werden Gutachten im Rahmen des Selbständigen Beweissicherungsverfahrens bzw. im Auftrag von Privatpersonen zur Beweissicherung erstellt.

In diesen Gutachten werden je nach erteiltem Auftrag Feststellungen zum Umfang, der Ursache und der Verantwortlichkeit der Schäden an dem Fahrzeug getroffen.
Die zu erwartenden Reparaturkosten und Reparaturmöglichkeiten sowie weitere relevante Werte, wie z. B. der Wiederbeschaffungswert oder der Restwert, können ermittelt werden.

Auch Manipulationen z.B. an fahrsicherheitsrelevanten Systemen wie Lenkung, werden von uns mittels Beweissicherung dokumentiert. Wenn am Elektromotor des Lenkgetriebes z.B. die Schrauben nicht mehr im Original sind, ist von einem unzulässigen Eingriff auszugehen. Bemerkt wird so etwas meistens, wenn die Servounterstützung während der Fahrt ausfällt und die Gründe hierfür gesucht werden.