1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Unfallrekonstruktion
- Fahrzeugbewertung
- Wertgutachten
- Private Entnahme von Geschäftswagen
- Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
- Oldtimer-Gutachten
- Oldtimer-Kurzbewertung für Versicherungseinstufung
- Bemerkbarkeitsgutachten bei Unfallflucht
- Fahrerflucht Gutachten
2. Wer kommt für die Kosten des Kfz-Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter ca. € 900,00, kann die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Unser Tipp: Fragens Sie uns, bevor Sie einen Fehler machen. Unsere Kfz Gutachter prüfen für Sie kostenfrei, ob ein Gutachten oder Kostenvoranschlag erforderlich ist, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
4. Reicht es nicht aus, wenn die Kfz Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen besteht. Der Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet schließlich bei der Kfz-Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
5. Bei der Vielzahl freier Kfz-Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu beauftragen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Kfz-Sachverständige Ingenieur oder Meister ist. Der Titel des Kfz-Sachverständigen ist gesetzlich nicht geschützt, praktisch jeder Ungelernte kann sich Kfz-Gutachter nennen, Ingenieur oder Meister jedoch nicht. Ist jahrelange Berufserfahrung nicht auch selbstverständlich?
6. Wer trägt die Kosten für den Kfz-Gutachter bei Kaskoschadensfällen (Vollkasko, Teilkasko)?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Kfz Versicherung den eigenen Kfz Gutachter bzw. schickt Sie zu einem Kooperations-Sachverständigen. Das sind Kfz-Gutachter, die auf den Listen der Kfz-Versicherungen geführt werden und Rahmenverträge bzw. Vereinbarungen mit den Kfz Versicherern haben.
Die UNFALLGUTACHTEN24 AG Kfz-Sachverständigen stehen auf keiner Liste der Kfz-Versicherungen, weil wir nicht bereit sind, Kasko-Gutachten gem. den Anweisungen der Versicherungen zu erstellen. Wir erstellen ausschließlich Schadengutachten mit 100% Schaden im Kfz-Gutachten. Den Wunsch der Kfz-Versicherer können und werden wir in unseren Unfallgutachten folglich nicht abbilden. Das überlassen wir anderen Kfz-Sachverständigen.
Ist man mit der Schadensfeststellung im Kaskogutachten nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragen Sie als Geschädigte/r einen Sachverständigen Ihres Vertrauens. Hier kommen die Kfz-Gutachter von der UNFALLGUTACHTEN24 AG ins Spiel. Einige Rechtschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Frage: Haben Sie eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung?
7. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Kfz Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion und ist bei Gericht nicht anerkannt. Es fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Kfz-Gutachter kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. In jedem Fall also geht der Unfallgeschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen von der UNFALLGUTACHTEN24 AG auf Nummer sicher.
Beim Elektroauto ist es komplizierter. Der SoH (State of Health) der Batterie muss zusätzlich überprüft werden. Hierzu ist der UNFALL-BATTERIE-TEST erforderlich um auszuschließen, dass durch den Unfall die Antriebsbatterie (Akku) keinen Schaden durch den Unfall genommen hat. Die Batterie wird auf Defekte analysiert.
8. Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige von UNFALLGUTACHTEN24 AG, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Schauen Sie nach eigenen Zeugen und halten Sie deren Daten fest. Bilder vom Unfallort sind besonders wichtig.
Beauftragen Sie am besten einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Schadenregulierung und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der kompetent ist und jahrelange Erfahrung hat.