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GUTACHTEN oder KOSTENVORANSCHLAG ? Bundesweit • qualifiziert • zuverlässig • schnell
Beim Kfz Unfall: Das Gutachten! Damit Geschädigte keine Nachteile haben
Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind: Fragen Sie uns, vermeiden Sie Fehler!
Kostenvoranschlag oder Gutachten? Das entscheidet der Kfz Gutachter für Sie. Bis auf wenige Ausnahmen, immer das Gutachten!
Die gegnerische Kfz Versicherung wünscht den Kostenvoranschlag, Sie jedoch wollten das Kfz Gutachten beauftragen, um keine Nachteile zu haben. Vertrauen Sie auf unsere Kfz Expertise. Bundesweit neutral, kompetent, schnell & vor allem hoch qualifiziert. Von Ingenieuren & Meistern für höchste Qualitäts-Standards.
Das Gutachten ist die richtige Entscheidung beim fremdverschuldeten Unfallschaden. Wir sind mit unseren hochqualifizierten Kfz-Sachverständigen bundesweit tätig. Die gegnerische Versicherung wünscht den Kostenvoranschlag, Sie hingegen sollten das Gutachten beauftragen, um keine Nachteile zu haben. Der Laie kennt den Unterschied nicht, der Kfz-Sachverständige schon. Der Geschädigte hat die freie Wahl der Kfz-Gutachters. Wir erstellen beides, Kostenvoranschlag & Unfallgutachten bzw. Kfz Gutachten, bundesweit.
Zentrale Tel. 069-95410180. Bei uns gehen noch Menschen ans Telefon, ohne irgendwelche Bandansagen oder Menüs zum Durchdrücken mit langen Warteschleifen.
Oder schreiben Sie uns eine WhatsApp an 01779121341.
• Bevor Sie einen Fehler machen: Überlassen Sie Ihre Entscheidung dem qualifizierten & erfahrenen Kfz Sachverständigen, ob er einen Kostenvoranschlag oder ein Unfallgutachten erstellt. Er ist neutral, unabhängig & weisungsfrei, wenn er nicht von der gegnerischen Versicherung geschickt, sondern von Ihnen selbst ausgewählt wurde. Achten Sie darauf, dass er qualifiziert & kompetent ist. Ingenieur oder Meister ist u.E. ein absolutes Muss. Langjährige Erfahrung und Zugehörigkeit zu einer neutralen Kfz Sachverständigenorganisation, die nicht von Kfz Versicherungen abhängig ist, sind z.B. wichtige Kriterien.
• Beweissicherung: Bereits aus Gründen der Beweissicherung benötigen Sie grundsätzlich ein Unfallgutachten. Beim Wirtschaftlichen Totalschaden ist ein Gutachten zwingend erforderlich. Wissen Sie als Laie, wann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt? Der Kostenvoranschlag macht keine Aussage zum Wert des Fahrzeuges, der beim wirtschaftlichen Totalschaden für die Schadenregulierung entscheidend ist. Unsere Kfz Gutachter können beides - Kostenvoranschlag & Gutachten und zwar bundesweit - und entscheiden, was für Ihren Fall das Richtige ist. So sind Sie stets auf der sicheren Seite, auch beim Wirtschaftlichen Totalschaden. Als Laie können Sie nicht entscheiden, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Ein Kostenvoranschlag ist beim Totalschaden aus den o.g. Gründen unzulässig bzw. das Unfallgutachten zwingend erforderlich.
• Den Kfz Gutachter selbst auswählen: Sie haben die freie Wahl des Kfz Sachverständigen beim fremdverschuldeten Unfallschaden. Die Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen. Ein qualifizierter Kfz Gutachter (Ingenieur oder Meister) mit langjähriger Erfahrung und der nötigen Kompetenz kann schnell abschätzen, was für den Geschädigten am besten ist. Diese Kfz Sachverständigen wissen was zu tun ist, damit ein Geschädigter keine Nachteile hat.
• Den Rechtsanwalt selbst auswählen: Sie haben auch die freie Wahl des Anwalts, der für Sie die Schadenregulierung vornimmt. Auch die Kosten des Anwalts sind von der gegnerischen Autoversicherung zu zahlen. Ohne Rechtsanwalt sind Sie nicht auf Augenhöhe mit der Versicherung. Das können und sollten Sie kostenfrei ausgleichen, indem Sie einen Anwalt mit der Schadenregulierung beauftragen. Es wäre empfehlenswert keine Anwälte zu beauftragen, die tagtäglich für Versicherungen arbeiten.
• Unsere erfahrenen Kfz Sachverständigen sind bundesweit tätig: Garantiert Ingenieure & Meister, neutral & unabhängig von Versicherungen mit der erforderlichen Kompetenz. Geben Sie einfach Ihre PLZ (Postleitzahl) auf unserer Website ein und schon wird Ihnen geholfen. LINK zur PLZ Eingabe
• Unsere Kfz Gutachter sind von unserer Sachverständigenorganisation zertifiziert: Sie erfüllen die höchsten Anforderungen an Qualität und Fachkompetenz. Mit jahrelanger Erfahrung und spezialisiertem Know-how erstellen sie präzise Kfz Gutachten, die Sie sowohl bei Versicherungen als auch bei Gerichten einreichen können.
Überlassen Sie den Unfallschaden nichts dem Zufall, sondern ausgewiesenen Kfz-Experten! Schließlich haben Sie die freie Wahl des Kfz Sachverständigen und können den besten auswählen.
Bei der Bezeichnung Kfz Sachverständiger bzw. Kfz Gutachter handelt es sich in Deutschland um keinen geschützten Begriff. Folglich kann jeder diesen Begriff verwenden und sich ohne abgeschlossene Meister-Ausbildung oder absolviertes Studium „Kfz Sachverständiger“ bzw. "Kfz Gutachter" nennen. Hier zeigt sich, dass es nicht einfach ist einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu finden. Das ist der Grund, warum wir vor vielen Jahren die Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG gegründet haben, damit unsere Kunden nach einem Unfall die GARANTIE haben immer einen der besten Kfz-Gutachter in Deutschland vor sich zu haben, dem sie vertrauen können.
• UNSER TIPP: Achten Sie darauf, dass der von Ihnen beauftragte Kfz Sachverständige Ingenieur oder Meister ist. Das ist u.E. die Mindestvoraussetzung, um sich Kfz-Sachverständiger zu nennen. Sie würden sich schließlich auch nicht von jemandem operieren lassen, der nicht Medizin studiert hat.
• GARANTIE VERSPRECHEN: Kein Kfz Gutachter von UNFALLGUTACHTEN24 AG wird Ihnen ein Gutachten erstellen, wenn nur ein Kostenvoranschlag ausreichend wäre. Diese strengen Vorgaben unserer Sachverständigenorganisation sind bundesweit gültig.
• UNTERSCHIED KOSTENVORANSCHLAG zum GUTACHTEN BEIM AUTOUNFALLL BZW. UNFALLSCHADEN:
Kfz Gutachten und Kostenvoranschlag sind zwei vollkommen unterschiedliche Dokumente, die im Zusammenhang mit Reparaturen an einem Fahrzeug erstellt werden.
Das Gutachten wird von einem Kfz Gutachter erstellt und dient dazu, den genauen Schaden an einem verunfallten Fahrzeug zu dokumentieren und den entstandenen Wertverlust zu ermitteln. Dabei werden auch die erforderlichen Reparaturkosten zur Unfallbeseitigung geschätzt und auch die voraussichtliche Dauer der Reparatur. Das Gutachten dient in der Regel zur Vorlage bei der Versicherung oder auch bei rechtlicher Auseinandersetzung. Es hat eine erhebliche Beweisfunktion für den Geschädigten, die auch nach der Reparatur noch über viele Jahr gültig ist. Nicht zu vergessen wäre die Tatsache, dass eine Werkstatt gem. Gutachten des Kfz Sachverständigen zu reparieren hat.
Der Kostenvoranschlag hingegen wird von einer Kfz-Werkstatt erstellt und gibt einen Überblick über die anfallenden Kosten für die Reparatur in genau dieser Werkstatt. Hierbei werden die Kosten für benötigte Ersatzteile, Arbeitsstunden und gegebenenfalls auch andere Kosten wie beispielsweise für Lackierarbeiten aufgelistet, die in genau dieser Werkstatt anfallen werden. Der Kostenvoranschlag ist somit ein Angebot dieser Werkstatt, welche Kosten für die Reparatur auf den Kunden zukommen werden, wenn dort repariert wird. Eine Allgemeingültigkeit oder Beweisfunktion erwächst hieraus nicht.
Den Kostenvoranschlag bezeichnen Sachverständige als eine grobe Schätzung der Reparaturkosten, die von einer Werkstatt oder einem Reparaturbetrieb erstellt wird. Im Gegensatz zu einem Kfz-Gutachten ist ein Kostenvoranschlag in der Regel weniger detailliert und kann unter Umständen nicht alle Aspekte des Schadens abdecken.
Insgesamt kann man sagen, dass das Kfz-Gutachten eine umfassendere Einschätzung des Schadens und seiner Folgen bietet insbesondere bei Kfz-Unfällen, während der Kostenvoranschlag lediglich eine Kostenschätzung für die konkrete Reparatur in einer bestimmten Werkstatt darstellt. Ein Gutachten hingegen kann auch als Beweismittel dienen, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen oder Versicherungsansprüchen kommt.
Die inhaltlichen Unterschiede zwischen einem Kostenvorschlag und einem Gutachten sind gravierend. Für die Geschädigten gilt grundsätzlich, der Kostenvoranschlag hat nur Nachteile beim Kfz-Unfall (fremdverschuldet). Deswegen ist das Unfallgutachten immer die bessere Wahl, erst recht wenn der Fall später noch vor Gericht verhandelt werden sollte. Bei Elektroautos sind die Nachteile vom Kostenvoranschlag noch viel größer. Der Unfall-Batterie-Test wird nur beim Gutachten durchgeführt, nicht beim Kostenvoranschlag. Das Testergebnis ist Bestandteil des Gutachtens und fehlt somit beim Kostenvoranschlag.
• Beispiel 1: Im Kostenvoranschlag ist keine Wertminderung ausgewiesen. Grundsätzlich mindert jeder Unfall an Ihrem Fahrzeug den Wert des Fahrzeuges. Wer möchte schon ein Unfallauto kaufen?! Und schon gar nicht ein Unfallauto mit 2 oder 3 oder sogar mehr Unfällen. Fazit: Beim Kostenvoranschlag fehlt immer die Wertminderung. Beim Verkauf des Fahrzeuges müssen Sie jedoch dem Käufer den Unfall offenbaren (!) und der Käufer wird natürlich aufgrund des Unfalls einen Nachlass beim Kaufpreis fordern, den Sie von der Versicherung beim Kostenvoranschlag nicht als Wertminderung erhalten haben!
• Beispiel 2 (Elektroauto & Hybrid Auto): Beim Kostenvoranschlag führen wir keinen UNFALL-BATTERIE-TEST (SoH) durch, nur beim Gutachten. Auf die Batterieüberprüfung sollten Sie jedoch nicht verzichten. Sie werden beim Verkauf des Fahrzeuges die Fragen der potentiellen Käufer zum Batteriezustand nicht beantworten können, ob die Antriebsbatterie durch den Unfall geschädigt wurde.
• Beispiel 3 (Oldtimer Unfall): Hier gibt er nur eine Empfehlung: Immer zum Kfz-Sachverständigen! Der Gutachter sollte Erfahrung mit Oldtimern haben. Das erkennt man z.B. daran, dass er CLASSIC ANALYTICS PARTNER ist und in der Lage, den Schaden am Oldtimer und auch Youngtimer entsprechend zu bewerten und den tatsächlichen Schaden im Gutachten zu beziffern. Die UNFALLGUTACHTEN24 AG ist Classic Analytics-Partner.
• Fazit: Der Kostenvoranschlag sieht aus wie die Rechnung einer Reparatur, ist jedoch lediglich eine Schätzung zur Höhe der Reparaturkosten. Die Vorgaben der Hersteller zur Reparatur müssen im Kostenvoranschlag nicht zugrunde gelegt werden. Jeder Betrieb kalkuliert und repariert, wie er es für erforderlich erachtet.
Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und nicht detailliert wie ein Gutachten. Kfz-Versicherer wünschen zwar immer einen Kostenvoranschlag, müssen diesen aber für die Schadenregulierung nicht anerkennen! Das erleben wir oft. Sobald es teurer wird, sind die Versicherer nicht bereit den Kostenvoranschlag zu akzeptieren. Die Geschädigten vertrauen zunächst der gegnerischen Versicherung, investieren Zeit und Geld, um einen Kostenvoranschlag einzuholen, der dann von der Versicherung aus diversen Gründen nicht akzeptiert wird. Anschließend kommen sie zu uns, wir erstellen das Unfallgutachten und der Schaden wird reguliert.
Unsere interne Auswertung hat ergeben, dass der Schaden im Gutachten stets höher war als im Kostenvoranschlag. Die Erklärung hierfür ist jedem Kfz-Sachverständigen klar, jedoch nicht dem Laien.
Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Fehler machen. Oft ist im Internet zu lesen, dass bis 750 € Kostenvoranschläge einzuholen sind und erst über diesem Betrag ein Gutachten. Das können wir so nicht allgemeingültig bestätigen, zumal die Grenze zum Teil auf 1.000 € gestiegen ist und auch unter 750 € Gutachten erstellt werden können/dürfen. Deswegen der Hinweis: Lassen Sie den Kfz Gutachter entscheiden, ob es ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten wird.
• Hinweis: Die Kosten für den Kostenvoranschlag oder das Unfallgutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind. Den Kostenvoranschlag müssen Sie stets sofort bezahlen und somit in Vorleistung gehen. Beim Unfallgutachten bzw. Kfz-Gutachten müssen Sie nicht in Vorleistung gehen Wir benötigen von Ihnen nur Ihre Unterschrift auf unserer Abtretungserklärung und lassen uns unser Gutachten-Honorar von der gegnerischen Kfz-Versicherung bezahlen. Einfacher geht es wirklich nicht.
• Sie erhalten von uns den Kostenvoranschlag oder das Unfallgutachten bundesweit für: Verbrenner • Elektroauto • Plug-In-Hybrid • Hybrid • alle Marken • alle Modelle • PKW • SUV • LKW • Sportwagen • Exoten • Transporter • Anhänger • Motorrad • Imbisswagen • Bootsanhänger • Bus
• Bei Fragen schreiben Sie uns eine WhatsApp an 01779121341 • rufen Sie unsere Zentrale in Frankfurt an, bundesweit unter Tel. 069-95410180, Mo-Fr: 9-17 Uhr / Sa 11-19 Uhr / So 12-17 Uhr • schicken Sie uns eine Email an info@unfallgutachten24.de.
Ob Berlin oder München, Frankfurt oder Köln. Wir sind bundesweit im Einsatz für Unfallgeschädigte und decken auch jeden kleineren Ort ab. Prüfen Sie Ihre PLZ auf unserer Website (Startseite) oder rufen Sie uns direkt an bzw. schreiben Sie uns eine WhatsApp 01779121341.
• Wir bieten bundesweit den Batterie-Test (SoH) für Elektroauto & Plug-In-Hybrid.
• Probleme mit der Reichweite vom Elektroauto: Wenn die zugesicherte Reichweite vom Elektroauto nicht erreicht wird, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie bei der Reklamation mit Ihrem Händler mit unserem Batterie-Test und haben sicherlich einige Tipps für Sie.
Du bist Kfz Gutachter? Besuche unseren BLOG unter folgendem LINK: BLOG für Kfz-Gutachter
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