Rechtsanwalt • Kfz-Unfall

Bundesweit tätig • spezialisiert auf Kfz-Unfälle • kostenfrei für unsere Kunden *

* ) bei fremdverschuldeten Kfz-Unfällen

Als unabhängige Kfz-Sachverständigenorganisation kooperiert die UNFALLGUTACHTEN24 AG deutschlandweit mit Rechtsanwälten, die auf Kfz-Unfälle und Kfz-Schadenregulierung spezialisiert sind und unsere hohen Ansprüche erfüllen. Wir kooperieren auch mit Rechtsanwälten, die auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert sind und somit Bußgeld, Führerschein, Fahrerlaubnis und Fahrerflucht abdecken.

Hinweis! Ihr Rechtsanwalt ist nur so gut wie das Kfz-Gutachten bzw. Unfallgutachten, das er von Ihnen für die Schadenregulierung bekommt.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie keine Zeit oder keine Erfahrung haben, um sich mit der Kfz-Schadenregulierung auseinanderzusetzen, kann ein Anwalt den Prozess effizienter und stressfreier gestalten. Sie können sich auf den Anwalt verlassen, um Ihre Interessen zu vertreten und die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Wenn es Streitigkeiten über den Unfallhergang, die Haftung oder die Schadenshöhe gibt, kann ein Rechtsanwalt Ihnen dabei helfen, Ihre Position zu stärken und Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Dafür müsste der Anwalt von Anfang an beauftragt werden, und nicht erst, wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist". Tatsache ist, beim fremdverschuldeten Kfz-Unfall sind die Kosten des Anwalts von der gegnerischen Versicherung zu zahlen. Im Rahmen des RVG gibt es eine Gebührentabelle, die die Gebühren für verschiedene anwaltliche Tätigkeiten festlegt. Bei der Schadenregulierung nach einem fremdverschuldeten Unfall fallen in der Regel Gebühren nach dem Gegenstandswert an. Der Gegenstandswert ist normalerweise die Höhe des Schadens, den Sie geltend machen möchten.

Rechtsanwälte gesucht!

Wir suchen bundesweit Rechtsanwälte, die sich sehr gut mit Verkehrsrecht und speziell mit Schadenregulierung auskennen. Wir haben unzählige Urteile in unserer Sammlung, für jedes Schreiben der Versicherer eine Lösung und Konzepte, die erprobt und funktionieren, damit die Geschädigten 100% Schadenersatz gem. BGH erhalten, der Gutachter sein volles Honorar und folglich auch der RA das Maximum. Mit seinen fast 30 Jahren Erfahrung als Kfz-Sachverständiger schult Dipl.-Ing. Kotsikas unsere Kooperationsanwälte und bringt sie auf den neuesten Stand - aus Sicht der Kfz-Sachverständigen. Dipl.-Ing. Kotsikas führt Klagen gegen Versicherer selbst, ohne RA!

Voraussetzung an die Rechtsanwälte: Sie sind für keine Kfz-Versicherung tätig! Alle Kfz-Sachverständigen von UNFALLGUTACHTEN24 sind garantiert zu 100% unabhängig von Versicherungen und erstellen keine Gutachten für Versicherungen. Das überlassen wir der DEKRA, die nach eigenen Angaben Kooperationsverträge mit nahezu allen Kfz-Versicherern hat. Was für unsere Kfz-Gutachter eine Muss-Bedingung ist, erwarten wir auch von den Rechtsanwälten, die für unsere Kunden tätig sein möchten. Denn genau das ist die Erwartungshaltung jedes Geschädigten: 100% Schadenersatz im Gutachten von unseren Kfz-Sachverständigen und 100% Einsatz, Leistung vom Anwalt mit dem Ziel 100% Schadenersatz.

ZIEL: Wir bündeln das juristische Know-How und etablieren bundesweit einen Qualitäts-Standard. Standardisierte Schriftsätze, Klagen, Repliken usw. Auf jedes Standardschreiben der Kfz-Versicherer das entsprechend standardisierte Antwortschreiben. Das rollen wir bundesweit aus gemeinsam mit den besten Rechtsanwälten in Deutschland, die zusammen mit uns wachsen und erfolgreich sein möchten.

Sind Sie interessiert?

Melden Sie sich bei uns per Email an die info@unfallgutachten24.de mit dem Betreff: RA Kooperationsanfrage

 

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