Unfallrekonstruktion
Deutschlandweit erhalten Sie UNFALLREKONSTRUKTIONS-GUTACHTEN bzw. eine Unfallrekonstruktion von den UNFALLGUTACHTEN24 Kfz-Sachverständigen.
Unsere UNFALLGUTACHTER24 sind hochqualifizierte, langjährig erfahrene Kfz-Sachverständige mit besonderer Sachkunde. Dazu zählen z.B. auch der Nachweis der besonderen Sachkunde vom Prüfungsausschuss einer IHK, die Zertifizierung für Beweissicherung und Unfallrekonstruktion bzw. Schäden und Bewertung, öffentlich bestellt und vereidigt.
Sie können unsere Unfallrekonstruktion auch bei Gericht z.B. als sog. Bemerkbarkeitsgutachten einreichen, um sich vom Vorwurf der Fahrerflucht /Unfallflucht im Strafverfahren zu entlasten.
Gerade im Automobilbereich mit dem rasanten Fortschritt und den ständig neuen Fertigungsmethoden ist die Qualifikation des Kfz-Sachverständigen für die Qualität des Produktes Unfallrekonstruktion entscheidend. Nicht zu unterschätzen ist die langjährige Erfahrung des Kfz-Sachverständigen, die u.E. für das Ergebnis einer Unfallrekonstruktion mit entscheidend ist.
Die Spuren zur Unfallrekonstruktion werden im Normalfall von den unfallaufnehmenden Polizeibeamten vermessen und fotografiert. Damit wird schon deutlich, dass mit der Qualität dieser Polizei-Vorarbeit eine wichtige Grundlage geschaffen wird. Die Vermessung der Straße führen unsere Kfz-Sachverständigen direkt vor Ort durch, sollte diese nicht vorliegen bzw. nicht ausreichend sein für unsere Rekonstruktion.
Was passiert, wenn sich Zeugenaussagen widersprechen oder die von der Polizei vorgelegten Daten (in der Polizeiakte) nicht die nötige Klarheit bringen bzw. nicht dem entsprechen, was Sie gesehen und gehört haben?
Ein Sachverständigengutachten in Form einer Unfallrekonstruktion kann hier weiterhelfen, sei es im Strafverfahren, in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung oder vorab zur Beweissicherung. Insbesondere bei Unfallflucht bzw. Fahrerflucht ist die Unfallrekonstruktion erforderlich, wenn ein Bemerkbarkeitsgutachten erstellt werden soll.
Bei der Erstellung unserer Gutachten zur Unfallrekonstruktion, die sog. Unfallrekonstruktionsgutachten, nutzen wir auch die langjährige Erfahrung unserer Kfz-Sachverständigen auf dem Gebiet der Kfz Unfallanalyse.
Wir erstellen Gutachten zur Unfallrekonstruktion im Auftrag von Privatpersonen, Firmen, Staatsanwaltschaften, Gerichten usw., nicht jedoch im Auftrag von Kfz-Versicherungen.
UNFALLGUTACHTEN24 AG erstellt keine Unfallrekonstruktion für Kfz-Versicherungen! Diese Aufträge nehmen wir nicht an.
Die Gründe hierfür sind die Tatsache, dass sich UNFALLGUTACHTEN24 beim Rekonstruieren von Verkehrsunfällen ausschließlich auf Zahlen, Daten, Fakten konzentriert und somit stets zu einem objektiven, neutralen und unabhängigen Ergebnis im Unfallrekonstruktionsgutachten kommt, garantiert. Seit der Gründung von UNFALLGUTACHTEN24 waren wir zu keinem Zeitpunkt bereit, die Wünsche der Kfz Versicherer im Schadengutachten bzw. im Unfallrekonstruktions-Gutachten abzubilden.
Für die UNFALLGUTACHTEN24 Kfz-Gutachter entscheiden die Fakten über das Ergebnis einer Unfallrekonstruktion! Durch dieses Garantie-Versprechen in Kombination mit der Erfahrung und Kompetenz unserer Kfz-Sachverständigen zählen wir sicherlich mit zu den besten in Deutschland.
www.unfallgutachten24.de, Ihre Kfz-Sachverständigen für 100% weisungsfreie und neutrale Kfz-Gutachten und Unfallrekonstruktionen zu fairen Festpreisen, bundesweit!
Rekonstruktion
Unfallrekonstruktion-Gutachten werden nicht nur von Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Polizei und Versicherungsunternehmen in Auftrag gegeben sondern auch von Privatpersonen oder Firmen.
Ziel ist es
- den Unfallablauf nachzuvollziehen
- die Kollisionsstellung der Fahrzeuge und den Kollisionsort zu rekonstruieren
- die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu Beginn der Kollision zu bestimmen
- Vermeidbarkeitsbetrachtungen durchzuführen
- die Unfallschilderung plausibel nachzuvollziehen (Weg-/Zeitbetrachtung)
Dies geschieht anhand von technischen Anknüpfungstatsachen, die durch Auswertung von Prozess-, Ermittlungs- und Schadenakten gewonnen werden und ggf. durch die Besichtigung des Unfallortes (Straßenvermessung), der unfallbeteiligten Fahrzeuge oder Gegenüberstellung der Fahrzeuge.
Die Analyse und Simulation des Unfalles erfolgt mittels rechnergestützter Programme. Damit hat die rechenintensive Vorwärts-Rechnung zur Analyse der Unfallabläufe die auch per Handrechnung durchzuführende Rückwärts-Rechnung – die Kollisionsgeschwindigkeit wird beginnend aus den Endstellungen zurückgerechnet bis ggf. zum Bremsausgangspunkt – weitgehend ersetzt.
Bundesweit erstellen wir Rekonstruktionsgutachten, gleichgültig wo Ihr Standort ist. Unsere Unfallrekonstruktion bzw. das Bemerkbarkeits-Gutachten oder Fahrerflucht-Gutachten können Sie auch bei Gerichten in Deutschland als Rekonstruktionsgutachten oder Unfallfluchtgutachten einreichen.