NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG

Wenn bei einem Unfall Ihr Fahrzeug so stark beschädigt wird, dass Sie es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen können, obwohl Sie es gerne nutzen würden und auch nutzen könnten, haben Sie das Recht auf eine Nutzungsentschädigung.

Sollten Sie nach einem Unfall keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, können Sie während der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer für Ihr Fahrzeug eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen. Diesen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung können Sie geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfunktionstüchtig (nicht mehr verkehrssicher) ist oder Ihr Kfz einen Totalschaden aufzeigt. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird von unserem UNFALLGUTACHTEN24 Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter kalkuliert.

Sollte Ihr Kfz älter sein als 5 Jahre, wird in der Regel die Kfz Nutzungsentschädigung eine Gruppe herabgestuft.
Die zu kalkulierenden Höhen der Entschädigungsbeträge der Nutzungsausfallentschädigung richten sich nach einer Tabelle, die in verschiedene Gruppen (A bis L) unterteilt ist. Die in die Gruppe A eingestuften Fahrzeuge sind in der Regel Kleinfahrzeuge, die in L eingestuften PKWs sind in der Regel die Luxusfahrzeuge.


8 FRAGEN UND ANTWORTEN

  1. Wozu braucht man überhaupt einen KFZ-Sachverständigen?
  2. Wer kommt für die Kosten des KFZ-Gutachters auf?
  3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

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