RESTWERT

Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand (Unfallfahrzeug), also der Wert Ihres Fahrzeuges nach dem Unfall.

Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten in Abzug gebracht werden. Die Ermittlung des Restwertes und die höhenmäßige Gestaltung des Restwertes (Euro) unterliegt Einflussgrößen wie Marktgängigkeit des Fahrzeuges, Reparaturmöglichkeit, Zerstörung (Art u. Umfang der Beschädigung), Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, Markt für den Wert unbeschädigter Teile u. Aggregate, Markt für das beschädigte Gesamtfahrzeug.

Der 100% RESTWERT wird durch den Kfz-Sachverständigen von UNFALLGUTACHTEN24 ermittelt und zwar objektiv, neutral und unabhängig.

Der Restwert steht im Kfz Gutachten von UNFALLGUTACHTEN24. In einem Kostenvoranschlag steht kein Restwert!


8 FRAGEN UND ANTWORTEN

  1. Wozu braucht man überhaupt einen KFZ-Sachverständigen?
  2. Wer kommt für die Kosten des KFZ-Gutachters auf?
  3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

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