UNFALLERSATZTARIF

Der Unfallersatztarif ist der Tarif, welchen ein Autovermieter nach einem Verkehrsunfall für einen Mietwagen in Rechnung stellt. Bei einem fremdverschuldeten Unfall werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten als Schadensersatz übernommen. Soviel zur Theorie. In der Praxis …

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, dann überlassen Sie die Unfall-Schadenregulierung einem Rechtsanwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt. So stellen Sie 100%ig sicher, dass Sie keine Kosten tragen müssen, welche die gegnerische Versicherung nicht übernehmen möchte, aus welchem Grund auch immer. Die Kosten für den Rechtsanwalt sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen, wenn Sie Geschädigter sind und somit nicht schuld am Unfall. Auch das regelt das BGB!


8 FRAGEN UND ANTWORTEN

  1. Wozu braucht man überhaupt einen KFZ-Sachverständigen?
  2. Wer kommt für die Kosten des KFZ-Gutachters auf?
  3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

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