TOTALSCHADEN

Von einem Totalschaden ist die Rede, wenn die ordnungsgemäße Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder zu unwirtschaftlich ist oder nicht möglich.

Der Totalschaden tritt dann ein, wenn die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich der ggf. entstehenden Wertminderung den Wiederbeschaffungswert erreichen oder gar übertreffen.


8 FRAGEN UND ANTWORTEN

  1. Wozu braucht man überhaupt einen KFZ-Sachverständigen?
  2. Wer kommt für die Kosten des KFZ-Gutachters auf?
  3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

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