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Private Entnahme eines Geschäftsfahrzeugs
Warum eine vorherige Privatentnahme durch den Kfz-Sachverständigen sinnvoll ist – Infos für Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige und deren Steuerberater
Die Lösung: Erst Privatentnahme, dann Verkauf (oder privat behalten)
Warum eine vorherige Privatentnahme durch den Kfz-Sachverständigen sinnvoll ist – Infos für Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige und deren Steuerberater
Beim Verkauf eines Geschäftsfahrzeugs direkt über das Unternehmen, den Freiberufler oder den Selbstständigen besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von mindestens 12 Monaten, wenn das Fahrzeug an eine Privatperson verkauft wird. Das bedeutet, dass der Verkäufer auch nach dem Verkauf für Mängel haften kann, die bereits vor dem Verkauf bestanden – selbst wenn sie erst später entdeckt werden.
Die Lösung: Erst Privatentnahme, dann Verkauf (oder privat behalten)
Um die Gewährleistungspflicht zu umgehen, kann das Fahrzeug zunächst ins Privatvermögen des Unternehmers, Freiberuflers oder Selbstständigen übernommen und anschließend als Privatperson verkauft werden. Durch diese Privatentnahme wird der Verkauf rechtlich als privater Verkauf eingestuft, wodurch die gesetzliche Gewährleistungspflicht entfällt.
Vorteile der Privatentnahme vor dem Verkauf
✔ Keine Gewährleistungspflicht – Als Privatperson kann der Verkauf „ohne Garantie und Gewährleistung“ erfolgen.
✔ Kein Risiko für Nachbesserungen – Nachträgliche Ansprüche des Käufers wegen versteckter Mängel sind ausgeschlossen.
✔ Freie Preisgestaltung – Keine Einflussnahme durch steuerliche Abschreibungen oder Buchwerte.
Fazit
Egal, ob es sich um ein Unternehmen, einen Freiberufler oder einen Selbstständigen handelt – wenn ein Geschäftsfahrzeug verkauft werden soll, ist die Privatentnahme eine sichere Lösung, um sich vor Gewährleistungsansprüchen zu schützen. Eine sachverständige Bewertung stellt sicher, dass die Entnahme zum richtigen Marktwert erfolgt und steuerlich anerkannt wird.
Tipp: Lassen Sie Ihr Fahrzeug professionell bewerten, bevor Sie es privat übernehmen – so vermeiden Sie steuerliche Risiken! Bundesweit über die Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG (www.unfallgutachten24.de)
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