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Wie setze ich Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Unfall durch?
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Erfahren Sie, wie Sie Schmerzensgeld erfolgreich geltend machen – inklusive Tipps zur Beweissicherung und Gutachten.
Schmerzensgeld nach Unfall: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Ein Verkehrsunfall hinterlässt oft nicht nur Blechschäden. Wenn Sie körperlich oder seelisch verletzt wurden, steht Ihnen möglicherweise Schmerzensgeld zu. Doch wie setzt man den Anspruch durch – vor allem, wenn man selbst keine Schuld trägt?
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- Wann Ihnen Schmerzensgeld zusteht
- Wie viel Sie fordern können
- Welche Beweise wichtig sind
- Wie ein Unfallgutachten hilft
- Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
Was ist Schmerzensgeld – und wofür wird es gezahlt?
Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für immaterielle Schäden nach einem Unfall – zum Beispiel:
- körperliche Schmerzen (z. B. Prellungen, Schleudertrauma)
- seelisches Leid oder psychische Belastungen
- Einschränkungen im Alltag
- dauerhafte Beeinträchtigungen oder Narben
Im Unterschied zum Sachschaden ist das Schmerzensgeld also eine Entschädigung für Ihr persönliches Leid – und kein „Bonus“, den man einfach so bekommt.
Wann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn:
- der Unfallgegner (allein) schuld war,
- Sie durch den Unfall gesundheitlich beeinträchtigt wurden,
- die Verletzung ärztlich dokumentiert ist.
Typische Fälle:
- Auffahrunfall mit Schleudertrauma
- Fahrradunfall mit Knochenbruch
- psychische Belastung nach einem schweren Unfall
Wichtig: Auch leichte Verletzungen können zu einem Anspruch führen – je nach Intensität und Dauer der Beschwerden.
Wie viel Schmerzensgeld ist realistisch?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art und Schwere der Verletzung
- Dauer der Beschwerden oder Arbeitsunfähigkeit
- stationäre Behandlungen, Operationen, Reha
- Langzeit- oder Dauerschäden
Gerichte orientieren sich an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, die frühere Urteile zu ähnlichen Fällen aufführen.
Beispiele:
- Schleudertrauma mit 1 Woche Krankschreibung: 500–1.000 €
- Armbruch mit OP und 6 Wochen Gips: 2.000–4.000 €
- Dauerschäden oder Narben: teils über 10.000 €
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So setzen Sie Schmerzensgeld durch
1. Verletzungen dokumentieren
Lassen Sie sich nach dem Unfall ärztlich untersuchen – am besten noch am selben Tag. Eine Unfallklinik hat 24/7 geöffnet, der Hausarzt nicht. Holen Sie ärztliche Atteste und Befunde ein. Diese sind die Grundlage für Ihren Anspruch.
2. Unfallhergang beweisen
Je klarer der Unfall dokumentiert ist, desto besser:
- Polizeibericht
- Fotos vom Unfallort
- Zeugenaussagen
- Unfallskizze oder Dashcam-Aufnahmen
3. Unabhängiges, rechtssicheres Unfallgutachten vom zertifizierte Kfz-Sachverständigen einholen
Ein qualifiziertes Unfallgutachten kann entscheidend sein. Es dokumentiert Schäden, belegt den Hergang und bestätigt, dass Sie keine Schuld trifft.
Bei der Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG (Unfallgutachten24.de) erhalten Sie Ihr rechtssicheres Unfallgutachten schnell, kostenlos und unabhängig – wenn der Unfall unverschuldet war.
4. Gegnerische Versicherung kontaktieren? Keine Chance ohne Anwalt bei Schmerzensgeld, das ist zuminedest unsere Erfahrung. Stets mit Anwalt!
Ihr Anwalt stellt der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine formelle Schmerzensgeldforderung – inkl. Begründung und Belegen.
5. Juristische Unterstützung nutzen
Ein erfahrener Verkehrsanwalt kann Ihre Forderung besser durchsetzen und auf Augenhöhe mit der Versicherung verhandeln. Bei klarer Schuld trägt der Gegner die Anwaltskosten. Suchen Sie sich also den besten Anwalt.
Wenn Sie selbst keinen top Anwalt für Verkehrsrecht kennen, können Sie z.B. die Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG nach einer Empfehlung fragen.
Ob es sinnvoll ist, z.B. die eigene Rechtsschutzversicherung nach einem Anwalt zu fragen, können Sie sich selbst beantworten. Warum arbeitet die Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG – im Gegensatz zu Organisationen wie z.B. der DEKRA – mit keiner einzigen Versicherung zusammen? Ganz einfach: Nur so können wir u.E. bundesweit absolut neutrale und unabhängige Gutachten garantieren. Unsere Sachverständigen handeln zwangsläufig ausschließlich im Interesse der Geschädigten – und nicht im Sinne eines Versicherers, indem sie den Schaden zu 100% im Gutachten berücksichtigen.
Tipp: Ohne Druck zum Ziel – aber bitte mit zertifiziertem Gutachter und Anwalt für Verkehrsrecht an Ihrer Seite
Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu reduzieren oder abzulehnen. Ein Gutachten vom unabhängigen Sachverständigen und die juristische Vertretung durch einen Anwalt erhöhen Ihre Chancen deutlich – und nehmen Ihnen den Stress ab.
Vertrauen Sie auf Experten wie z.B. Unfallgutachten24.de
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Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine individuelle juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen wird keine Haftung übernommen.
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Fazit: So kommen Sie zu Ihrem Schmerzensgeld
Wenn Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gesundheitlich beeinträchtigt wurden, haben Sie gute Chancen auf Schmerzensgeld. Wichtig ist:
- rechtzeitig zum Arzt gehen
- Beweise sichern
- Unfallgutachten erstellen lassen
- juristisch beraten lassen
UNFALLGUTACHTEN24 AG, die neutrale Kfz-Sachverständigenorganisation hilft Ihnen dabei – schnell, unabhängig und deutschlandweit.
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