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Unfall melden, welche Versicherung anrufen?

Die richtige Vorgehensweise, um den Unfall der Versicherung zu melden

Unfall melden: Warum Sie nicht die gegnerische Versicherung kontaktieren sollten

Unfall melden: Welche Versicherung anrufen bei fremdverschuldetem Unfall? Geschädigte suchen nach der richtigen Vorgehensweise, um den Unfall der Versicherung zu melden. Unsere Empfehlung:

Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, bei dem eindeutig das andere Fahrzeug die Schuld trägt, ist es wichtig, die richtigen Schritte zu unternehmen, um Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen. Ein häufiger Fehler ist es, direkt die gegnerische Versicherung zu kontaktieren, da dies zur sogenannten Schadensteuerung führen kann, bei der die Versicherung versucht, ihre eigenen Kosten zu minimieren.

  • Keine Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung. Das ist unser Tipp!

Kontaktieren Sie auf keinen Fall direkt die Versicherung des Unfallgegners. Sobald Sie dies tun, beginnt die gegnerische Versicherung mit der Schadensteuerung, was bedeutet, dass die Versicherung versuchen wird, den Schaden zu ihren Gunsten zu regeln. Dies kann dazu führen, dass Ihr Schaden nicht vollständig abgedeckt wird, Reparaturen in günstigere Werkstätten verlagert werden oder Sie nicht die gesamte Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Die Mitarbeiter der Versicherungen sind geschult. Das sollte man nicht unterschätzen und durch den Anruf bei der Versicherung auch nicht unterstützen.

  • Unabhängigen, zertifizierten Kfz-Gutachter selbst beauftragen

Stattdessen sollten Sie umgehend einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen, der qualifiziert, zertifiziert und erfahren ist, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug genau zu bewerten. Warten Sie nicht auf eine Freigabe der gegnerischen Versicherung, um einen neutralen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Solche eine Freigabe ist nicht erforderlich. § 249 BGB regelt im Grund alles, was Sie benötigen.

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter sorgt dafür, dass der Schaden objektiv und im vollen Umfang dokumentiert wird. Überlassen Sie es dem Kfz-Gutachter, die gegnerische Versicherung für Sie zu ermitteln. Das gehört zu seinem Job. Die Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG ist eine hervorragende Wahl, da sie bundesweit tätig ist, unabhängig von den Interessen der Versicherung arbeitet und Ihre Ansprüche objektiv sichert. Ein neutrales Unfall-Gutachten ist die Grundlage für eine faire Schadensregulierung.

  • Anwalt für Verkehrsrecht einschalten

Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt für Autounfälle kennt die Tricks der Versicherungen und kann sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die volle Entschädigung erhalten. Der Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und die Schadensabwicklung, um sicherzustellen, dass Sie nicht durch deren Schadensteuerung benachteiligt werden. Die KOSTEN des Anwalts sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Vorgehensweise Schritt für Schritt:

  • Dokumentation: Notieren Sie alle relevanten Informationen zum Unfall und sammeln Sie Beweise wie Fotos und Zeugenaussagen.
  • Unfall Gutachten: Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter, um den Schaden vollständig und professionell zu erfassen.
  • Rechtsbeistand: Suchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners durchsetzt. Ggf. kann Ihnen der Kfz Sachverständige einige Anwaltskanzleien empfehlen. Selbst wenn Sie von Anfang an keinen Anwalt beauftragt haben, kann Ihnen ein Rechtsanwalt bei der laufenden Schadenregulierung immer noch helfen. Wir können Sie auch unterstützen, den passen Anwalt zu finden. Hierzu auch der Link zu Rechtsanwalt - Kfz-Unfall: Tipps bei der Suche

Fazit

Bei einem fremdverschuldeten Unfall sollten Sie keinesfalls die gegnerische Versicherung selbst kontaktieren, um eine Schadensteuerung zu vermeiden. Beauftragen Sie stattdessen einen unabhängigen Gutachter und lassen Sie sich von einem Anwalt vertreten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

 

Bundesweite Tel. 069-95410180 - Kostenlose telefonische Erstberatung beim fremdverschuldeten Autounfall zum Schaden und zum grundsätzlichen Ablauf nach dem Unfall (keine Rechtsberatung)

Mo.-Fr. 8-21 Uhr Sa. 11-20 Uhr So. 12-19 Uhr

WhatsApp: Schreibe uns eine WhatsApp 01779121341

Email: info@unfallgutachten24.de

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