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BVSK Honorarbefragung 2024

BVSK Tabelle 2024

BVSK 2024 Befragung: Kritik an der Erhebungsmethodik und der Markttransparenz

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) wird die BVSK 2024 Befragung veröffentlichen. Diese Befragungen dienen lt. BVSK angeblich als Orientierungshilfe zur Festlegung angemessener Honorare für Kfz-Sachverständige. Kritiker hinterfragen jedoch die Repräsentativität der Erhebung. Wie können ca. 800 Gutachter für über 100.000 Kfz-Sachverständige in Deutschland verbindliche Honorare festlegen? Zum Vergleich: In Deutschland gibt es ca. 140.000 Rechtsanwälte (Stand 2023).

Die Ergebnisse der BVSK-Honorarbefragungen werden angeblich häufig als Grundlage zur Bestimmung von Vergütungssätzen herangezogen – insbesondere in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Doch ihre repräsentative Aussagekraft ist mehr als fragwürdig. Denn:

  • Die vollständigen Fragen der 2024 BVSK-Befragung werden nicht veröffentlicht – nur die Auswertung der BVSK 2024.
  • Nur BVSK-Mitglieder dürfen teilnehmen, während der Großteil der Sachverständigen ausgeschlossen bleibt.
  • Der BVSK steuert durch seine Fragestellungen das Ergebnis der Befragung BVSK 2024 maßgeblich. Das ist BVSK-intern durchaus legitim, aber nicht, wenn das Ergebnis veröffentlicht wird.

Die Frage ist also mehr als berechtigt: Können diese ermittelten Honorarsätze als allgemeingültig betrachtet werden? Wir sagen ganz klar: Nein! Und wahrscheinlich sieht das der VKS auch so.

BVSK-Befragung 2024: Wichtige Nebenkosten unberücksichtigt

Am 6. Februar 2024 nahm Dipl.-Ing. Konstantin Kotsikas, Vorstand der UNFALLGUTACHTEN24 AG, am Kfz-Sachverständigenforum in Würzburg teil. Während der Veranstaltung hielt Thomas Kümmerle vom BVSK einen Vortrag zum Thema „Das Kfz-Sachverständigenhonorar als Schätzgrundlage“. Dabei behauptete er, dass die BVSK-Honorarbefragung seit Jahren als wichtiger Anhaltspunkt für die Bestimmung eines angemessenen Sachverständigenhonorars diene. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Befragung BVSK 2024 sorgt weder für Klarheit noch für Transparenz, sondern vielmehr für Verwirrung bei Richtern – und vermutlich auch beim VKS.

Ein entscheidender Punkt wurde in der Diskussion deutlich: Erfasst die BVSK 2024 Befragung neben den Fahrtkosten auch die Fahrtzeit?

  • Herr Kümmerle verneinte dies. Jeder Unternehmer könne selbst entscheiden, ob er die Fahrtzeit zusätzlich in Rechnung stellt oder nicht.
  • Auf Nachfrage, ob zumindest eine Abfrage zur Fahrtzeit in der Befragung enthalten sei, um eine fundierte Rückmeldung von Sachverständigen zu erhalten, wurde dies ebenfalls verneint.
  • Begründung: Dies sei eine individuelle Entscheidung jedes Sachverständigen, daher werde dieser Punkt nicht gesondert berücksichtigt.

Fazit: Keine verlässliche Grundlage für Honorare bzgl. der Fahrtkosten insgesamt

Wenn eine Befragung eine bundesweit von Kfz-Sachverständigen abgerechnete wichtige Nebenkostenposition (Fahrtzeit) per se ausschließt, kann sie keine vollständige und realistische Grundlage für die Honorarkalkulation sein.

Dies stellt nicht nur die Relevanz der Befragung als alleinige Berechnungsgrundlage infrage, sondern wirft auch die Frage auf, ob eine Honorarbefragung ohne Berücksichtigung der Fahrtzeit überhaupt die wirtschaftliche Realität eines Sachverständigenbüros widerspiegelt. Schließlich wird die Fahrtzeit gemäß JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) seit Jahrzehnten bundesweit in Rechnung gestellt.

Unsere Meinung ist eindeutig: Die BVSK 2024 Erhebung kann und darf nicht als allgemeingültige Grundlage für die Honorierung von Kfz-Sachverständigen dienen.

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