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Wie melde ich einen unverschuldeten Unfall der gegnerischen Versicherung?

Warum Sie sich nicht direkt an die gegnerische Versicherung wenden sollten

Erst beraten lassen, dann handeln!

Unverschuldeter Unfall – Warum Sie sich nicht direkt an die gegnerische Versicherung wenden sollten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Verunsicherung oft groß: „Was muss ich jetzt tun?“
Viele denken, sie müssten den Schaden sofort der gegnerischen Versicherung melden.
Doch genau das kann ein folgenschwerer Fehler sein.

Vorsicht vor voreiliger Kontaktaufnahme mit der Versicherung

 

Die gegnerische Versicherung hat vor allem ein Ziel: Kosten minimieren.
Wer sich direkt an sie wendet, bekommt oft verkürzte Auskünfte, wird an eigene Partnerwerkstätten oder eigene Gutachter verwiesen –  und riskiert, nicht den vollen Schaden ersetzt zu bekommen. Die Mitarbeiter der Versicherung sind geschulte Profis. Unterschätzen Sie das nicht.

✅ Der richtige erste Schritt: Kontakt zum unabhängigen, qualifizierten Kfz-Gutachter (Ingenieur oder Meister, zertifiziert & erfahren)

Noch bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wenden.
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  • Keine Kosten für Sie – die Versicherung des Unfallverursachers trägt die Gutachterkosten, wenn Sie nicht schuld sind
  • Wertvolle Tipps direkt vom Sachverständigen, z. B.: Ein Anwalt kann kostenfrei und rechtssicher die Schadenabwicklung für Sie übernehmen

Fazit: Erst den Kfz-Gutachter, dann alles Weitere

➡️ Wenden Sie sich zuerst an einen unabhängigen Gutachter – so sichern Sie sich Ihre vollen Ansprüche.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

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