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Wann sollte man nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt einschalten?
Die größten Taktiken der Versicherer – und wie ein Anwalt Sie davor schützt
Anwalt nach dem Unfall? Unbedingt!

Ein Verkehrsunfall ist schon ärgerlich genug – doch richtig kompliziert wird es bei der Schadensregulierung. Viele Betroffene fragen sich nach einem unverschuldeten Unfall:
„Brauche ich wirklich einen Anwalt?“
Unsere klare Antwort aus der Praxis: Ja – und zwar so früh wie möglich!
Am besten: Direkt nach dem Gutachter den Anwalt einschalten.
✅ Ihre Rechte durchsetzen – mit anwaltlicher Unterstützung
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Wertminderung
- Schmerzensgeld (bei Personenschäden)
- Kosten für ein unabhängiges Kfz-Gutachten
- Anwaltskosten
- usw.
Kurz gesagt: Alle Kosten, die mit dem Unfall in Zusammenhang stehen.
Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt sorgt dafür, dass alle Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht werden – ohne Kostenrisiko, denn:
Die gegnerische Versicherung muss bei klarer Schuldfrage auch die Anwaltskosten übernehmen. Nicht vergessen: Sie sind nicht auf Augenhöhe mit der Versicherung! Ihr Anwalt schon.
Die klassischen Kürzungen der Versicherer
Versicherungen versuchen häufig, Leistungen systematisch zu kürzen – meist mit Verweis auf einen sogenannten Prüfbericht.
Typische Kürzungen sind:
- ❌ Streichung von Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei)
- ❌ Nichtanrechnung von Wertminderung, obwohl ein merkantiler Minderwert vorliegt
- ❌ Reduzierte Reparaturdauer, um Mietwagen-/Nutzungsausfall zu kürzen
- ❌ Stundensätze von Partnerwerkstätten statt Fachbetrieben
- ❌ Nicht-Erstattung von Auslagen/Nebenkosten (z. B. Achsvermessung, Desinfektion)
- ❌ Unzulässige Restwertangebote aus dubiosen Internetbörsen
- Usw.
Ohne rechtliche Unterstützung bleiben solche Kürzungen oft unbemerkt.
Ein Anwalt kann das verhindern – und sorgt dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Sofort nach dem Unfall – am besten direkt nach der Beauftragung des Gutachters.
Je früher ein Anwalt eingebunden wird, desto besser können Fehler vermieden und Ansprüche gesichert werden.
Auch der Gutachter sollte unabhängig sein – nicht über die gegnerische Versicherung!
Unser Tipp:
Kommen Sie direkt zu uns, wenn Sie einen Unfall hatten.
Je früher wir involviert sind, desto besser können wir Sie unterstützen.
Sie haben bereits ein Unfallgutachten und wissen nicht, wie es weitergeht?
Dann nutzen Sie unseren Service zur kostenlosen Überprüfung Ihres Kfz-Gutachtens –
und kombinieren Sie ihn bei Bedarf mit einer anwaltlichen Ersteinschätzung.
Unfall gehabt? Wir helfen!
Kontaktieren Sie jetzt die Unfallgutachten24 AG – wir helfen schnell, unabhängig und bundesweit.
So erreichen Sie uns – bundesweit
Die neutrale Kfz-Sachverständigenorganisation: UNFALLGUTACHTEN24 AG
WhatsApp Business: 0177 9121341 – direkt erreichbar für Anfragen & Terminabstimmungen
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