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FAHRERFLUCHT RECHTSANWALT, Strafverfahren, Fahrerflucht nach Unfall
Ein Strafverfahren wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht läuft bereits gegen Sie oder steht kurz bevor? Wir von der UNFALLGUTACHTEN24 AG unterstützen Sie bei Unfallflucht bzw. Fahrerflucht. Sie benötigen grundsätzlich einen Rechtsanwalt, der auf Unfallflucht spezialisiert ist (Rechtsanwalt für Fahrerflucht) und ein entsprechendes Bemerkbarkeitsgutachten zur Fahrerflucht um zu beweisen, dass Sie den Schaden nicht bemerkt haben ("ich habe nichts bemerkt") bzw. dass Sie den Schaden nicht verursacht haben. Wir erstellen sog. Bemerkbarkeitsgutachten zur Unfallflucht (Fahrerflucht) für Beschuldigte, gegen die ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht bereits läuft bzw. gerade startet. Unsere Kfz Gutachter haben über 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Und einer unserer Kooperations-Rechtsanwälte in Ihrer Nähe übernimmt auf Wunsch Ihren Fall, damit Sie auch juristisch bestens aufgestellt sind. In dieser Kombination aus Rechtsanwalt und Kfz Sachverständiger erhalten Sie alles aus einer Hand mit entsprechend viel Erfahrung, damit z.B. das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.
KOSTEN - FAHRERFLUCHT GUTACHTEN: Nach eingehender Prüfung Ihrer Akte (die Prüfung führen wir kostenfrei durch) erhalten Sie von uns ein Angebot mit einem Festpreis für das Bemerkbarkeitsgutachten sowie eine garantiere Zusage, wann genau das Unfallflucht Gutachten zur Fahrerflucht fertig sein wird.
KOSTEN - RECHTSANWALT bei Fahrerflucht: Unsere Kooperationanwälte verlangen keine Sonderhonorare sondern rechnen nach RVG ab bzw. direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung, sofern diese die Deckung zusagt.
Rufen Sie uns an in der UNFALLUGUTACHTEN24 AG Zentrale 069-9541 0180 (Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 11-15 Uhr) oder schicken Sie uns eine Email an info@unfallgutachten24.de.
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