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KFZ SACHVERSTÄNDIGER BERLIN

zertifiziert u. anerkannt vom IFS, neutral, Diplomingenieur. Sie suchen Kfz-Sachverständiger Berlin oder Brandenburg? Unser Kfz-Sachverständiger Berlin ist vom IFS anerkannt und zertifiziert und hat über 30 Jahre Erfahrung. Er hilft Ihnen schnell und kostenfrei (wenn Ihr Gegner schuld ist)!

MOBILER SERVICE: Tel. 069-9541 0180 / Mo – Fr: 8 – 20 Uhr, Sa: 11 - 19 Uhr, So. 12 – 18 Uhr oder per Email berlin@unfallgutachten24.de rund um die Uhr.

KFZ-GUTACHTEN PRÜFSTELLE BERLIN SPANDAU - Altonaer Str. 90, 13581 Berlin

ZENTRALRUF: T. 069-9541 0180.

OHNE VORKASSE BEI UNSEREM KFZ SACHVERSTÄNDIGER BERLIN:
Unser Kfz Sachverständiger rechnet direkt mit der gegnerischen Kfz-Versicherung ab. Er kommt direkt zu Ihrem Unfallwagen in Berlin und Brandenburg. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

KOSTEN KFZ SACHVERSTÄNDIGER:
Die sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen. STIFTUNG WARENTEST (Ausg. 21.8.18): Wichtige Regel: … dürfen Geschädigte auf Kosten des gegnerischen Versicherers selbst ein Gutachten beauftragen.

Unser Kfz Sachverständiger ist Diplomingenieur mit 30 Jahren Erfahrung und zwar für alle Fahrzeugtypen. Auch Elektroautos sind kein Problem für uns. Zudem ist er Kfz-Gutachter für Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger, Nutzfahrzeuge und Busse.

GARANTIE-Versprechen von der UNFALLGUTACHTEN24 AG deutschlandweit an unsere Kunden: Wir sind mit keiner Kfz-Versicherung vertraglich gebunden und dadurch stets neutral und unabhängig. In Kombination mit der langjährigen Erfahrung als Gutachter kann unser Kfz Sachverständiger in Berlin den technischen Schaden am verunfallten Auto maximal bewerten (Schaden zu 100% im Gutachten). Dieses Garantie-Versprechen gilt bei uns deutschlandweit und somit auch bei Unfallgutachten Berlin und Brandenburg.

Ingenieure und Meister von der UNFALLGUTACHTEN24 AG und nicht etwa selbsternannte Kfz Gutachter, das kann ein gewaltiger Unterschied in Ihrem Unfallgutachten Berlin und somit auch in der Schadenhöhe sein und zwar mit der Begründung: STIFTUNG WARENTEST (Ausg. 21.8.18): Gutachter. Achtung: „Kfz-Sachverständiger“ kann sich jeder nennen. Der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie den Sachverständigen.

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