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Wer trägt die Kosten für einen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Gutachterkosten bei Verkehrsunfall: Was zahlt die Versicherung?
Gutachterkosten nach Unfall: Wer zahlt?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, stehen Sie schnell vor vielen Fragen:
Wer reguliert den Schaden? Was passiert mit meinem Fahrzeug? Und vor allem – wer übernimmt die Kosten für das notwendige Gutachten?
✅ Die gute Nachricht: Der Unfallverursacher zahlt – inklusive Gutachterkosten
Wenn Sie nicht Schuld am Unfall tragen, handelt es sich rechtlich um einen fremdverschuldeten Unfall. Nach deutschem Schadenersatzrecht haben Sie in diesem Fall Anspruch auf den vollständigen Ausgleich aller unfallbedingten Schäden – einschließlich der Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter.
Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, alle notwendigen Kosten zur Schadensfeststellung und Schadenabwicklung zu übernehmen. Dazu zählen unter anderem:
- das Unfallgutachten durch einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl – suchen Sie sich den besten aus!
- die Wertminderung Ihres Fahrzeugs
- der Nutzungsausfall bzw. die Wiederbeschaffungsdauer
- die Achsvermessung usw.
⚠️ Achtung: Ein Kostenvoranschlag reicht nur ganz selten aus
Viele Versicherungen versuchen, Unfallgeschädigte mit einem einfachen Kostenvoranschlag abzuspeisen. Doch:
Ein solcher ersetzt kein vollständiges Gutachten – er erfasst keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und liefert keine rechtssichere Beweissicherung für eventuelle spätere Auseinandersetzungen.
Nur ein professionelles Unfallgutachten ermöglicht eine korrekte und vollständige Abrechnung Ihrer Ansprüche – und:
Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Nicht Sie.
Ihr gutes Recht: Freie Wahl des Kfz Gutachters
Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihren Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen – unabhängig von Empfehlungen der gegnerischen Versicherung.
Lassen Sie sich nicht verunsichern oder unter Druck setzen.
Entscheiden Sie sich für einen neutralen und zertifizierten* Kfz-Gutachter, z. B. über die Sachverständigenorganisation Unfallgutachten24 AG. *) zum Tenor Schäden & Bewertung.
Dank unserer Neutralitätsgarantie sichern wir Ihnen eine vollständige und objektive Schadenerfassung – zu 100 % dokumentiert, bundesweit zu.
Fazit:
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, können Sie sich auf Ihr gutes Recht verlassen:
Die Kosten für ein qualifiziertes Unfallgutachten trägt die Versicherung des Unfallverursachers – nicht Sie.
Wählen Sie den besten Kfz Gutachter – wie im Krankenhaus die Chefarztbehandlung, steht Ihnen im Schadenfall die Wahl des „Chefgutachters“ zu.
Unfall gehabt?
Kontaktieren Sie jetzt die Unfallgutachten24 AG – wir helfen schnell, unabhängig und bundesweit.
So erreichen Sie uns – bundesweit
Die neutrale Kfz-Sachverständigenorganisation: UNFALLGUTACHTEN24 AG
WhatsApp Business: 0177 9121341 – direkt erreichbar für Anfragen & Terminabstimmungen
Website: www.unfallgutachten24.de – mit PLZ-Suche für Experten vor Ort
Telefon Zentrale Deutschland: 069 / 95410180
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